Für die Zeit eines Fotos oder Videodrehs darf die Maske abgesetzt werden.
Danke, Herr Bundespräsident, dass Sie diese Offensichtlichkeit noch einmal für alle Bürger praktisch dargestellt haben.
Was der Präsident darf, darf selbstverständlich auch jeder andere Bahngast. Als staatseigener Betrieb ist die Bahn an Art. 3 GG, den Gleichheitsgrundsatz, auch beim Hausrecht gebunden.
Damit dürfte die FFP2-Maskenpflicht in der Bahn Geschichte sein.
Für alle anderen: maskenfrei.express
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