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Was ist ein untauglicher Versuch?

Was ist ein untauglicher Versuch?

Ich habe einen Bekannten. Der ist Künstler und Lebenskünstler. Das Geld fließt durch seine Hände wie Sand. Eines Tages kommt er zu mir und fragt:

„Ralf kannst du mir 100 € geben. Ich brauche das Geld dringend für Farbe für einen Auftrag.“

Ich kenne ihn gut, mag ihn und denke, was er mit den 100 € macht ist mir egal. Mit seiner Kunst macht er ohnehin viele Menschen glücklich. Ich entscheide mich also, ihm das Geld zu geben, weil ich ihn mag, seine Kunst toll finde und mir die Verwendung der 100 € egal ist. Tatsächlich zahlt er die 100 € auf das Bankkonto seiner Galerie und überweist es einige Tage später für eine Reparaturrechnung. Am gleichen Tag, an dem ich ihm das Geld gegeben habe, bekommt er aus einem anderen Auftrag 200 € und kauft für 100 € die Farbe.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mich und meinen Freund beobachtet und nimmt meinen Freund in U-Haft. Sie behauptet: Mein Freund hat mich betrogen, indem er mich über die Verwendung des Geldes getäuscht hätte. Außerdem habe er Geldwäsche betrieben, indem er das Geld aus dem Betrug auf sein Galeriekonto gezahlt hat. Danach fragt mich die Staatsanwaltschaft, wofür ich ihm das Geld gegeben hätte. Ich antworte wahrheitsgemäß: „Das ist mir egal gewesen.“

Auf seine Haftbeschwerde sagt das Gericht:

Er habe versucht mich zu betrügen, indem er mir vorgespiegelt hätte, dass Geld wäre für Farbe. Da ich ihm das Geld dennoch geschenkt habe, war es zwar kein Betrug. Er konnte das Geld auch behalten. Aber er hat ja versucht mich zu täuschen. Das reicht für eine Strafbarkeit. Dass er – wie mir versprochen – auch 100 € für Farbe ausgegeben habe, spiele keine Rolle, schließlich waren es ja „andere“ 100 € und die 100 € habe er aus Einnahmen seiner Galerie bezahlt. Und weil er „meine“ 100 € auf sein Konto gezahlt habe, das ja mit dem „Makel“ des versuchten Betruges behaftet sei, habe er auch Geldwäsche begangen.

Der Vorwurf: Obwohl mir egal war, was er mit dem Geld macht, habe er mich schließlich getäuscht. Auch wenn ich ihm das Geld gebe und es mir egal ist, sei es ein „untauglicher“ Versuch. Dass er 100 € zweckgemäß verwendet hat, spielt keine Rolle.

Ihr glaubt nicht, dass das in einem freiheitlichen Rechtsstaat möglich ist?
Dann schaut nach Stuttgart und fragt euch in welchem Land wir leben.



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