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Gibt es überhaupt Rechtsextreme?

pluralistische Gesellschaft

Bereits die beiden NPD-Verbotsverfahren ließen daran zweifeln, dass es einen signifikanten Anteil von Menschen mit rechtsextremen Gedankengut in Deutschland überhaupt gibt. Das erste Verfahren war gescheitert, weil der Verfassungsschutz nicht mitteilen wollte, wie viele V-Leute in der NPD-Organisation untergebracht waren. Das Bundesverfassungsgericht wusste deshalb nicht, ob nicht der Staat die NPD steuert.

Im zweiten NPD-Verfahren waren die V-Leute „abgeschaltet“. Ergebnis: Das Bundesverfassungsgericht sah die NPD als zu unbedeutend an, um gefährlich zu sein.

Jetzt zeigt sich, dass rechtsextreme Hetze, insbesondere Gewaltaufrufe im Netz nicht unwesentlich von V-Leuten betrieben und befeuert wird.

Damit sollen kritische Menschen kriminalisiert werden, um sie besser zu kontrollieren.

Ich bin sicher, dass dies für die sogenannten „Reichsbürger“ auch gilt. Offiziell sollen der „Reichsbürger und Selbstverwalterszene“ etwa 21.000 Menschen angehören. Für eine so geringe Zahl an Menschen im Verhältnis zu beispielsweise 630.000 Menschen, die bei der letzten Bundestagswahl die BASIS gewählt haben, tauchen diese Themen überproportional in Social-Media-Kanälen auf. Dahinter muss also ebenfalls eine staatlich finanzierte Social-Media-Struktur stehen, da die „Szene“ selbst völlig heterogen und vereinzelt ist.

Es gibt viele Menschen, die der staatlichen Gewalt – insbesondere in den letzten zweieinhalb Jahren – völlig ohnmächtig gegenüberstehen und nach Lösungen suchen. Eine dieser Lösungen ist die immer wiederkehrende Behauptung, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat und hätte gar nicht die rechtliche Hoheitsgewalt für Bußgelder, Urteile usw…

Viele greifen diese „Rechtshilfe“ dann als letzten Strohhalm auf und glauben sich der immer mehr in das Privatleben eindringenden staatlichen Übermacht so entziehen zu können. Tatsächlich löst diese Ansicht keine Probleme, sie verstärkt sie nur. Auf akademischen Niveau oder auf völkerrechtlicher Basis kann man diese Fragen diskutieren und darüber trefflich streiten. In der eigenen Lebensrealität sollten diese theoretischen Überlegungen aber nicht in praktisches Handeln umgesetzt werden.

Die Rechtswirklichkeit, die uns betrifft und die uns real umgibt, ist die Rechtswirklichkeit des Grundgesetzes, der Verfassungen der Bundesländer, der Europäischen Verträge und des anerkannten internationalen Völkerrechts.

Ich glaube – insbesondere nach der Erkenntnis, dass der Verfassungsschutz bewusst extremistisches Gedankengut zu befeuern versucht -, dass 99 Prozent derer, die in unseren Kanälen versuchen Gewalt oder Reichsbürgerthemen (insbesondere im Zusammenhang mit Widerstandsthemen oder „Rechtshilfe“) zu platzieren, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind.

Aufrufe zu Hass und Gewalt werden von meinem Diskussionskanal gelöscht. Andere (Rand)Themen gehören zu einer pluralistischen Meinungsbildung dazu, sind aber meines Erachtens nach weder anschluss- noch mehrheitsfähig. Dennoch dürfen auch diese Themen in einer pluralistischen Gesellschaft niemals unterdrückt werden.



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