Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Frühe Demoverbote grundrechtswidrig

Frühe Demoverbote grundrechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass generelle Demonstrationsverbote in der frühen Sächsischen Corona-Verordnung vom April 2020 rechtswidrig waren. Die vorhergehende Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts werde der „Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht“ .

Zu kritisieren ist, dass die Justiz nicht in der Lage ist, adäquat auf Krisen zu reagieren, damit handelnden Politikern eine Rückendeckung für ein „vermeintlich richtiges Handeln“ geben und hierdurch die Geltung von Grund- und Menschenrechten faktisch ausgehöhlt werden kann. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen wurde in der Hauptsache bereits im Dezember 2021 entschieden. Erst im Juni 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht den besonderen Wert der Versammlungsfreiheit letztinstanzlich bestätigt.

Zu spät für ein gesundes Gesellschaftsklima

Dadurch, dass die Politik quasi unkontrolliert durch die Justiz Grund- und Menschenrechte weitgehend einschränken konnte, wurden diejenigen, die diese Einschränkungen als bedrohlich empfunden haben, zu Feinden der Gesellschaft und des Staates erklärt. Das Gesellschaftsklima hat hierdurch dermaßen gelitten, dass das Vertrauen in die staatlichen Institutionen auf einem Tiefpunkt angelangt ist. Dieses Vertrauen wiederherzustellen, wird nur sehr schwer und nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung möglich sein. Gemeinsam bedeutet in diesem Zusammenhang als gesamte Gesellschaft.

Diskussion über Parteiverbotsverfahren kontraproduktiv

Wir erleben als Juristen noch immer tagtäglich die Kriminalisierung von Menschen, die sich gegen die willkürlichen Einschränkungen friedlich zur Wehr gesetzt haben. Diejenigen, die sinnlose Verbote, sinnlose Beschränkungen nicht umgesetzt haben und einen Rest von gesellschaftlicher Freiheit hochgehalten haben, stehen noch immer vor Bußgeld- und Strafgerichten. Ohne diese mutigen Menschen, die regelmäßig Montags auf die Straße gegangen sind und zu tausenden für die zivilisatorischen Errungenschaften der Aufklärung ihre Gesundheit und Reputation aufs Spiel gesetzt haben, wären die Freiheitsrechte nicht wieder weitgehend hergestellt worden. Der Ruf nach Freiheit erschall nicht von den Rednerpulten der Parlamente.

Wobei diese Analyse nicht ganz richtig ist. Die Politiker der AfD haben als einzige Parlamentarier kritische Fragen und kritische Anträge gestellt, vom Narrativ abweichende wissenschaftliche Expertise eingebracht und im Abstimmungsverhalten gegen die Beschränkungen der Freiheit protestiert. Die Bürger honorieren dieses Verhalten – zumindest in den Umfragen -, die staatlichen Institutionen reagieren – wie bekannt – mit Härte und Forderungen nach einem Parteienverbot. Was im Diskurs nicht mehr möglich erscheint, soll mit staatlichem Machtmissbrauch durchgesetzt werden.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob man die Politik und die Ansichten der AfD teilt. Es geht darum, dass der politische Debattenraum andere Auffassungen erträgt. Freiheit kann nicht dadurch verteidigt werden, dass man sie abschafft.

Aufklärung dringend nötig

Das vorsichtige Herantasten der Gerichte an die Rückkehr zur Achtung von Grund- und Menschenrechte ist notwendige Bedingung für den Beginn einer Aufklärung der Corona-Zeit. Als Gesellschaft können wir die Aufklärung aber nicht den Tätern überlassen. Diejenigen Politiker, Richter Polizisten, Behördenmitarbeiter, Schulleiter, Wissenschaftler, Journalisten, die mitgemacht haben, die die massivsten und dauerhaftesten Grundrechteinschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik erlassen, gestützt und umgesetzt haben, waren Täter. Denn das Einsperren von Menschen, das Verlangen, eine Maske zu tragen, das Verbot, sich frei zu bewegen, das Einkesseln von Demonstranten all das war tatbestandlich Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung. Und zwar mit Wissen und Wollen. Gerechtfertigt kann dieses Verhalten nur dann gewesen sein, wenn sicher hierdurch überragende Rechtsgüter anderer geschützt worden wären. Ob das so war, wird gerade wissenschaftlich erforscht. Die aktuellen Studienergebnisse sprechen eher dagegen. Somit könnte maximal eine Entschuldigung denkbar sein. Um das aufzuklären, sind aber gerichtsförmige Verfahren notwendig. Die Täter werden sich erklären müssen.

Die Aufklärung passiert von unten nach oben

Es ist selbstredend, dass die Täter nicht zugleich die Aufklärer sein können. Deshalb muss die Gesellschaft als mündige Gesellschaft handeln und die Aufklärung, Aufarbeitung und juristische Verfolgung voranbringen, um Ähnliches für die Zukunft zu verhindern. Es müssen gemeinsame gesellschaftliche Maßstäbe gefunden werden, die nicht nur Grundrechte verbriefen, sondern ihre Geltung auch und gerade in Krisensituationen garantieren.

Hierfür haben wir das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit* aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) gegründet.

Ziel ist es, eine Graswurzelbewegung ins leben zu rufen, die die dringend notwendige Aufarbeitung von unten nach oben organisiert. Dabei haben wir insbesondere darauf geachtet, dass das Zentrum machtneutral aufgebaut ist. Für Geld, Inhalte, Werte und Umsetzung sind verschiedene Organisationen zuständig, die gemeinsam das Zentrum bilden.

Förderverein

Der VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER AUFKLÄRUNG VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN DEMOKRATISCHEN STAATEN (VFAMDS) organisiert sich als Förderverein durch Fördermitglieder. Als „Bank“ des Zentrums achtet der Verein darauf, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet werden und jährlich transparent über die Mittelverwendung berichtet wird.

Ideenschmiede

Der Verein Habeas Corpus hat sich in der Schweiz gegründet und wird die inhaltliche Arbeit des Zentrums organisieren. Seine Aufgabe ist es, die Fördermitglieder in die inhaltliche Entscheidungsfindung des ZAAVV bestmöglich einzubinden. Dabei ist er in seinem Tun und Handeln der Werteerklärung des ZAAVV unterworfen.

Werkstatt

Alle Projekte werden von der operativen Organisationseinheit, der 9G Werstatt AG in der Schweiz umgesetzt. Die 9G Werkstatt ist die Public Affairs Agentur des ZAAVV. Ihre Aufgabe besteht darin, mit Expertise im Bereich Marketing, Vertrieb, Kundenmanagement, Wissensmanagement, IT-Entwicklung u.a. die Ideen, die die Fördermitglieder im Habeas Corpus Verein entwickeln „auf die Straße“ zu bringen. Fallerfassungsformulare erstellen, Kongresse- und Workshops operativ organisieren, Flyer- und Plakataktionen umsetzen, Videos produzieren, dokumentieren, archivieren. IT-Struktur für die juristische Verfolgung ausbauen und administrieren sind Aufgaben der Werkstatt.

Stiftung

Alle drei Organisationen gründen eine Stiftung in Irland. Aufgabe der Stiftung ist es, die Einhaltung der gemeinsamen Werteerklärung zu überwachen. Gleichzeitig steht die Stiftung als Schlichtungsinstanz zwischen den Organisationen zur Verfügung. In Zukunft soll die Stiftung auch das „ZAAVV-Qualitätssiegel“ vergeben. Das bedeutet, dass Organisationen, die sich für Grund- und Menschenrechte einsetzen, zugleich aber auch die Würde Andersdenkender dadurch beachten, dass sie gewaltfrei kommunizieren im Sinne der GfK und Entscheidungen nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern durch Systemisches Konsensieren treffen, Teil des Zentrums werden können. Der neunköpfige Stiftungsrat wird ausschließlich durch die Fördermitglieder gewählt.

Wir bauen die Gegenmacht auf

Das ZAAVV ist die zivilgesellschaftliche Gegenmacht zur herrschenden Klasse, bestehend aus globalen Finanzinteressen der Pharma-, Ernährungs-, Waffen- und Finanzindustrie. Das ZAAVV ist unabhängig und staatsfern und lebt ausschließlich von Fördermitgliedschaften und Spenden. Zunächst werden die Spenden und Fördergelder verwendet, um eine nachhaltige und arbeitsfähige Infrastruktur aufzubauen. Es wäre völlig naiv zu glauben, die Auseinandersetzung mit WEF und WHO könnte ehrenamtlich organisiert werden. Eine Graswurzelbewegung, die staatsfern ist und unabhängig, braucht breite Unterstützung.

Ziel ist es, gemeinsam bis Ende September 2023 5.000 Fördermitglieder zu gewinnen.



Abonniere meine Kanäle auf
Telegram: t.me/RA_LUDWIG (mit Diskussionsmöglichkeit)
Twitter: Ralf Ludwig – Querdenkeranwalt
Facebook: Kanzlei Ralf Ludwig
YouTube: Kanzlei Ralf Ludwig
LinkedIn: Ralf Ludwig

Bild von Regina auf Pixabay

Schlagwörter:
GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner